Elternbrief Nr. 2
Stand: 21.03.2020, 14:00 Uhr
An die Eltern der Kinder der städtischen Grundschulen
An die Eltern der Kinder der Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen in Rheine
Sehr geehrte Eltern,
auf Weisung der Landesregierung NRW sind seit dem 16. März 2020 alle Schulen und Angebote der Kindertagesbetreuung geschlossen. Alle Maßnahmen dienen dem Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und durch ein absolutes Minimum an Kontakten die Infektionsketten zu unterbrechen.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis, die Betreuung Ihres Kindes soweit wie möglich privat zu organisieren.
Dieser Elternbrief informiert über die ab 23.03.2020 geltenden Neuregelungen:
Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastrukturtätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist.
Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, kann in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Betreuungskapazitäten eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet werden.
Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Das Notfallbetreuungsangebot wird ausschließlich an der jeweiligen Schule in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten durch das bekannte Lehr- und Betreuungspersonal sichergestellt. Ein Catering findet im Rahmen der Notbetreuung nicht statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind für den Fall der Inanspruchnahme ein Lunchpaket mit.
Ein Antrag ist online unter www.rheine.de/notbetreuung zu stellen. Zu- oder Absagen ergehen ab Montag, 23.03.2020, fortlaufend zum nächsten Werktag.
Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.
An einer Regelung zu bereits gezahlten Elternbeiträgen für den Zeitraum der Schulschließung bzw. der Inanspruchnahme der Notbetreuung wird gearbeitet. Wir bitten Sie angesichts der dringenden Aufgaben, die Verwaltung und Träger derzeit wahrzunehmen haben, um etwas Geduld. Alle betroffenen Eltern werden noch informiert.
Für Fragen hat die Schulverwaltung ab Montag, 23.03.2020, 7:00 Uhr, unter der Rufnummer 05971 939-550, eine Hotline eingerichtet.
Auch das Schulministerium hat unter diesem Link einige Elterninformationen veröffentlicht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Ludgerusschule Schotthock Cornelia Stitz Schulleitung | Für die Stadt Rheine als Schulträger In Vertretung Raimund Gausmann Beigeordneter |